Archivierungstool - Ausdrucke schnell, einfach und revisionssicher ablegen
Die durch das Patientenrechtegesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommenen Paragrafen (§630a-h) zum Behandlungsvertrag schreiben Ihnen ausdrücklich eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Behandlung vor. Und nicht nur das, Ihre Patienten haben ab sofort das Recht, medizinische Daten und Dokumente zu jeder Zeit einsehen zu können und sich Ausdrucke der Daten von Ihnen aushändigen zu lassen.
Damit Sie diesen Workflow rechtskonform und komfortabel abwickeln können, empfehlen wir Ihnen das Archivierungstool in CGM MEDISTAR.
Befundbausteine (§ 630f, Abs. 1, 2, § 630h)
- Dokumentation kurzer Standardbefunde
- Verkettung von Befunden zur Dokumentation kompletter Krankheitsverläufe
- Platzhalter zur individuellen Befundeingabe
- Aufruf von Leistungsketten
- Einfügen von Befunden innerhalb bestehender Befunde
Makros (§ 630f, Abs. 1, 2, § 630h)
- Fehlerfreie und schnelle Dokumentation von Briefen, Diagnosen etc.
- Erstellung aus der täglichen Arbeit heraus, durch automatische Aufzeichnung beliebiger Aktionsfolgen
- Übersichtliche Darstellung in der Makroleiste
- Videos auf der MEDISTAR-Website
Facharztlösungen (§ 630f, Abs. 1, 2, § 630h)
- 90% der Diagnosen, Befunde etc. können per Mausklick sekundenschnell in die medizinische Dokumentation übernommen werden
- Umfassende, komfortable Dokumentation und Praxisverwaltung
- Anwenderfreundlich, durch systematischen Aufbau
- Einfache Bedienung über fachbezogene Grafiken
- Individuell anpassbar und erweiterbar
- 24 Facharztlösungen (Videos auf der Website)
PC-LOCK (§ 630f, Abs. 1)
- 100% Sicherheit: Automatische Rechnersperre und Freigabe verhindern unbeabsichtigtes Freischalten fremder Rechner
- 100% Zuverlässigkeit: Benutzerrechte sind garantiert vor unbefugtem Zugriff geschützt
- 100% Bedienkomfort: Das System arbeitet völlig berührungslos und erfordert keinerlei Eingriff
Nachvollziehbare medizinische Dokumentation (§ 630f, Abs. 1)
- Protokolliert, wer an welchem Arbeitsplatz, zu welchem Zeitpunkt, welche Änderungen an der medizinischen Dokumentation vorgenommen hat
- Protokollhistorie
- Plausibilitätstest
- Druck- und Exportfunktion
Zentrale Benutzerverwaltung und Zugriffsrechte-Manager (§ 630f, Abs. 1)
- Voraussetzung für Nachvollziehbarkeit der medizinischen Dokumentation
- Benutzer- und rollenbasierte Vergabe von Funktionsrechten
- Lese- und Schreibrechte flexibel an den Aufgabenbereich eines jeden Mitarbeiters anpassbar
- Teamübergreifender Datenzugriff durch dokumentierte Patienteneinwilligung möglich
MOVIESTAR (§ 630f, § 630h)
- Sichere Archivierung unabdingbar, um der Nachweispflicht gerecht zu werden
- Sämtliche eingehende und ausgehende Dokumente, Bilder etc. werden revisionssicher abgelegt. Dabei bedeutet revisionssicher, dass Informationen wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher in MOVIESTAR archiviert werden. So kann das Original auch nach Jahren noch "revisionssicher" abgerufen werden
- TÜV-geprüfte Archivierung
- Langzeitarchivierung mit "Medical-CD/DVD"
- MOVIESTAR verschafft die Sicherheit, bei Rückfragen die Patientenhistorie vollständig nachvollziehen und vorzeigen zu können
MD-Druck
- Flexible Druckmöglichkeit der medizinischen Daten
- Individuelle Gestaltung des Ausdrucks
XSign (§ 630f, Abs. 2, § 630e, § 630h)
- Für Einwilligungserklärungen, Aufklärungsbestätigung, etc.
- Automatischer Eintrag in die medizinischen Daten
- Rechtssicher – besser als Originalunterschriften auf dem Papier
- Vermeidung kostenträchtiger Medienbrüche
- Schnellerer Workflow für das gesamte Praxisteam
- Archivierung der Dokumente erfolgt automatisch in MOVIESTAR
- Komfortables Handling für Patient und Praxisteam
CGM QM ORGANIZER und CGM TASK ORGANIZER
Nachweis qualitätsgesicherter Praxisführung
- Nachweisen der Sorgfaltspflicht durch automatische Archivierung der Dokumentenversionen
- Dokumentation der Einhaltung von Hygienevorschriften und Infektionsschutz
- MPG, Röntgen-, Strahlenverordnung
- QM-Vereinbarungen
- Gerätebetreiberverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Kontrolle und Nachweis über erledigte Aufgaben