Für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie z. B. das Notfalldatenmanagement oder die elektronische Signatur von Dokumenten (elektronischer Arztbrief, elektronische AU u. v. m.) ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der neuen Generation notwendig.
Dieser eHBA bildet die digitale Identität des Teilnehmers im Gesundheitswesen ab. Praxen, die bereits an die TI angeschlossen wurden, erhalten seither eine Förderpauschale in Höhe von € 11,63 pro Quartal je Arzt/Psychotherapeut für den eHBA.
Bitte beantragen Sie Ihren eHBA über den Direktlink www.d-trust.net/cgm – dem Antragsportal unseres Kooperationspartners D-TRUST, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei.
Die Antragsstellung kann je Landesärztekammer variieren und mit einem leeren Antrag oder einem vorbefüllten Antrag der
Landesärztekammer beginnen. Sofern die Vorgangsnummer notwendig ist, erhalten Sie diese von Ihrer Landesärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass Sie für den elektronischen Heilberufeausweis ein Passbild als JPG Datei benötigen.
Im Bestellverfahren bei der Bundesdruckerei werden Sie abschließend zur Identifizierung aufgefordert.Dazu erhalten Sie den Post-IDENT Coupon, mit dem Sie sich dann in jeder Postfiliale identifizieren können.
Von dort aus wird dann automatisch die Bestätigung an die Bundesdruckerei verschickt und Sie erhalten ohne weiteres
Zutun Ihrerseits den eHBA der 2. Generation.
Infos hier anbei zu Post-Ident: https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html