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NFDM

Potentialrechner

 Potenzialrechner
Potenzial Notfalldaten-Management
Der Potenzialrechner errechnet beispielhaft Ihre mögliche Vergütung für das Anlegen und Verwalten von Notfalldatensätzen (NFD) innerhalb eines Quartals. Die errechneten Angaben sind ohne Gewähr.
Bitte ersetzen Sie die vorausgefüllten Beispielzahlen durch Ihre praxisindividuellen Kennziffern:
Durchschnittliche Fallzahl (pro Quartal):
Durchschnittliche Fallzahl Ihrer Praxis (pro Quartal)
Anzahl Anlage NFD (pro Quartal):
Anzahl der PatientInnen Ihrer Praxis, für die Sie in einem Quartal einen Notfalldatensatz anlegen.
Vergütung Erstellung NFD Datensätze (GOP 01640):
Verwaltungspauschale (GOP 01641):
Vergütung NFD:
Voraussichtliche Förderung NFDM für Ihre Praxis:
Information zur Abrechnung und Förderung gemäß Anlage 32 zur TI Vereinbarung der KBV
Abrechnung: Ab der Einsatzfähigkeit von NFDM in der Praxis wird GOP 01641 (Verwalten von NFD) für jeden Schein quartalsweise pauschal vergütet. Im Quartal der Abrechnung von GOP 01640 (Anlegen NFD) wird GOP 01641 zugunsten der höheren Pauschale für das Anlegen des Notfalldatensatzes einmalig ausgesetzt und in den Folgequartalen wieder pauschal vergütet.
Förderung: Praxen erhalten eine Pauschale in Höhe von 530 Euro für die notwendigen technischen Updates für das NFDM. Für weitere stationäre Kartenterminals in den Sprechzimmern wird eine Pauschale von 535 Euro je Kartenterminal gezahlt (neu ab 10/2019; vorher 435 Euro). Hier richtet sich der Anspruch nach der Zahl der Betriebsstättenfälle der Praxis. Bitte beachten Sie, dass für die Ermittlung der stationären Kartenterminals die jeweilige durchschnittliche Anzahl der Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt gemäß § 6 Absatz 1a der Quartale 3 und 4 des Jahres 2016 und der Quartale 1 und 2 des Jahres 2017 maßgeblich ist. Die neue Zusatzpauschale von 60 Euro pro Kartenterminal (s. KBV Praxisnachrichten vom 22.8.; gültig ab 1.10.2019) kann in Abhängigkeit der Betriebsstättenfälle abgerechnet werden. Zum Redaktionsschluss war die zugrundeliegende Anzahl der Betriebsstättenfälle noch nicht bekannt. In Analogie zu den Förderpauschalen der Kartenlesegeräte wurde in diesem Potenzialassistenten der Wert 625 als Grundlage genommen. Die im Rahmen der TI gezahlte Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro je Quartal.
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